In einer FP-Publikation ruft Blech-Ritter Strache einem Kind, das eine Steinschleuder in der Hand hat zu: Wennst dem Mustafa ane aufbrennst, kriagst a hasse spendiert….
Dass Strache jetzt schon Kinder dazu aufruft, mit Steinen aufeinander zu schießen, ist wirklich das Letzte. Anbei meine Anzeige wegen Verhetzung.
An die Staatsanwaltschaft Wien
Landesgerichtsstraße 11
1082 Wien
Wien, am 25.9.2010
Sachverhaltsdarstellung
Anzeigerin: Maria Vassilakou
Abgeordnete zum Wiener Landtag
Rathaus, 1082 Wien
Verdächtiger: Heinz-Christian Strache
FPÖ Wien, Rathausplatz 8, 1010 Wien
wegen: § 283 StGB (Verhetzung)
Die Staatsanwaltschaft Wien wird ersucht, die beiliegende Werbeaussendung der FPÖ Wien vom 24.9.2010 („Sagen aus Wien“) hinsichtlich § 283 StGB zu prüfen.
§ 283 StBG lautet:
Verhetzung
§ 283 (1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer feindseligen Handlung gegen eine im Inland bestehende Kirche oder Religionsgesellschaft oder gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft, zu einer Rasse, zu einem Volk, einem Volksstamm oder einem Staat bestimmte Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
- Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Gruppen hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.
In den letzten Tagen wurde die beiligende 55-seitige Broschüre an eine Vielzahl von Wiener Haushalten geschickt. Die Aussendung erfolgte bevorzugt an sogenannte JungwählerInnen, das heißt an junge Menschen ab 16 Jahre, die zum ersten oder zweiten Mal in Wien wahlberechtigt sind (siehe Aussage von FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl in den Salzburger Nachrichten vom 25.9.2010).
Die Broschüre wurde laut Impressum von der FPÖ Wien herausgegeben und wurde mit einem Begleitbrief von FPÖ-Spitzenkandidat Heinz-Christian Strache versandt. Unter dem Titel „Sagen aus Wien“ finden sich kurze Darstellungen alter Wiener Sagen. Diese werden umrahmt von Comic-artigen Zeichnungen, die allerdings nur oberflächlich mit den Sagentexten in Verbindung stehen. Ganz offensichtlich und gewollt stellen die Zeichnungen aktive PolitikerInnen in Wien dar. Auch die Aussagen haben kaum historischen Bezug, sondern verweisen bewusst auf politische Geschehnisse der heutigen Zeit (bspw. mehrfache Anmerkungen zum EU-Beitritt der Türkei, S. 8f). Der Hauptprotagonist dieser Zeichnungen ist äußerlich Heinz-Christian Strache nachempfunden. Dies wird auch durch das Vorwort bestätigt, in dem der erwähnte Protagonist die LeserInnen direkt anspricht, mit „Euer HC Strache“ unterschreibt und darauf hinweist, dass „vieles [aus den Geschichten und Kommentaren der Broschüre] heut’ noch wahr sein kann ….“ (S. 5).
Mehrere Aussagen in der Broschüre sind nach Einschätzung der Anzeigerin dazu geeignet, zu einer feindseligen Handlung gegen eine im Inland bestehende Gruppe aufzufordern oder aufzureizen, bzw. gegen diese Gruppe zu hetzen. Am deutlichsten ist dies bei einer Aussagen des HC-Strache-Charakters auf Seite 10, in der HC Strache gegenüber einem kleinen Jungen sagt: „Wennst dem Mustafa ane aufbrennst, kriagst a Hasse spendiert!“ Der Bub betätigt daraufhin seine Steinschleuder und ruft aus „Leiwand, voll auf’s Nudelaug! – I nimm a Burenhäutl mit an siaßen Senf und an Buckl, HC!“ Es ist offensichtlich, dass Heinz Christian Strache hier einen Jugendlichen dazu auffordert, einem anderen namens Mustafa mit der Steinschleuder eine Körperverletzung zuzufügen und ihm dafür eine Belohnung verspricht. Dass diese Worte nicht von einem historischem Charakter, sondern vom derzeitigen FPÖ-Spitzenkandidaten gesprochen werden, ist auch für den Buben offensichtlich, spricht er ihn doch mit „HC“ an. Weitere verhetzende Aussagen finden sich in der ganzen Broschüre, so zum Beispiel „Wir Wiena wean uns scho’ wehr’n gegen die teppaten Islamisten – Eh kloar! Die soll’n se schleich’n!“ (S. 48). Auch wird die Türkenbelagerung von Wien einem EU-Beitritt der Türkei gleichgestellt bzw. der EU-Beitritt der Türkei als moderne und erfolgreiche Türkenbelagerung dargestellt. Dies wird unter anderem dadurch unterstrichen, dass anstatt der bei der Türkenbelagerung verwendeten Fahne die heutige türkische Flagge gezeigt wird (S. 6, 13).
Die für die Erfüllung des Tatbestands des § 283 StGB erforderliche, klar erkennbare Gruppe ist in diesem Kontext eindeutig gegeben. Der Großteil der Beiträge in der Broschüre der FPÖ sind gegen Türken und Türkinnen gerichtet. Auch die oben zitierte Aufforderung, einen gewissen „Mustafa“ mit der Steinschleuder zu attackieren, zielt auf die türkischstämmige Bevölkerungsgruppe in Wien ab, da „Mustafa“ ein häufiger und bekannter Name bei dieser ist und der Comic in der Broschüre neben Schilderungen der Türkenbelagerung platziert ist. Auch das Tatbestandselement der Öffentlichkeit ist durch die Zusendung der Broschüren an tausende AdressatInnen in Wien eindeutig erreicht. Der Tatbestand der Verhetzung ist damit erfüllt.
In diesem Zusammenhang wird die Staatsanwaltschaft Wien auch auf das richtungsweisende Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 16.7.2009 ( Féret gg. Belgien, Beschwerde Nr. 15.615/07) hingewiesen, das sich mit den Grenzen der Meinungsfreiheit im politischen Geschehen auseinandersetzte. Unter sehr ähnlichen Umständen wie im vorliegenden Fall wurde ein Politiker wegen mehrerer Flugblätter mit verhetzendem Inhalt angezeigt und verurteilt. Der EGMR bestätigte dieses Urteil vollinhaltlich, da er eine besondere Verantwortung von PolitikerInnen gegenüber der Gesamtgesellschaft sah, weil verhetzende und Hass schürende Wahlkampfwerbung die politische Stabilität und den sozialen Frieden des Landes potentiell gefährdet.
Die Staatsanwaltschaft wird daher ersucht, vorstehenden Sachverhalt auf seine strafrechtliche Relevanz zu überprüfen; insbesondere möge überprüft werden,
ob sich Heinz-Christian Strache als Spitzenkandidat der FPÖ Wien bzw. die Verantwortlichen der FPÖ Wien der Verhetzung iSd § 283 StGB schuldig gemacht hat, indem er/sie die beigelegte Broschüre publizierte/n und an tausende Haushalte in Wien versandte/n.
Um Information über alle relevanten Verfahrensschritte wird ersucht.
Maria Vassilakou
Ich bin sehr froh, dass Sie Klage eingereicht haben! Dieses Machwerk hat mich maßlos empört.
Wird oder kann es eine Sammelklage oder Unterschriftenliste geben?
Der Werberat möchte in Zukunft auf politische Werbung behandeln können – werden die Grünen das unterstützen?
MfG
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Danke!